SBB BZU 23 RME LOS B
AUSGANGSLAGE
Zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes müssen sämtliche Bahnhöfe der Schweiz bis spätestens 2023 behindertengerecht sein. Im Rahmen des Programms Umsetzung Bahnzugang 2023, im Folgenden «BZU23» genannt, wurden alle Bahnhöfe auf Handlungsbedarf bezüglich Sicherheit, Barrierefreiheit und Kapazität überprüft. Für die anzupassenden Bahnhöfe wurden Konzeptstudien erarbeitet sowie die Grobkosten geschätzt.
ZIELE
Die strategischen Ziele sind die Erhöhung der Kundenzufriedenheit und der Sicherheit. Darüber hinaus gilt es primär das Behindertengleichstellungsgesetzes zu erfüllen, welches für alle Verkehrsteilnehmer einen stufenlosen und barrierefreien Zugang zu den Zügen verlangt. Bis 2023 muss für alle Reisenden ein barrierefreier Zugang gewährleistet oder mittels organisatorischen Mitteln die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Behinderte gewährleistet sein.
BAHNHÖFE
Aarberg, Flamatt, Thörishaus, Brügg, Lyss, Rubigen, Thun, Solothurn, Busswil, Uttigen, Kalnach
Planungsumfang: Projektierung und Ausführung
Planungszeitraum: 2018-2013
Auftragsgeber: SBB Infrastruktur MItte
Bilder: Grundriss und Schnitt Bahnhof Solothurn, Neubau Lift